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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen der Gruppenaufenthalte (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Leotours (nachfolgend „Anbieter“) und den Teilnehmer*innen der angebotenen Gruppenaufenthalte (nachfolgend „Aufenthalt“).

(2) Die angebotenen Leistungen stellen keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB dar. Der Anbieter organisiert und bucht ausschließlich die Unterkünfte für die Teilnehmer*innen.

(3) Weitere Leistungen wie Flüge, Transfers oder Ausflüge sind nicht im Aufenthaltspreis enthalten und müssen eigenständig durch die Teilnehmer*innen gebucht werden. Verträge über solche Fremdleistungen kommen direkt mit Drittanbietern zustande. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Erbringung oder Qualität dieser Leistungen.

(4) Die Anwesenheit des Anbieters oder einer von ihm benannten Person vor Ort erfolgt ausschließlich als freiwillige organisatorische Ansprechmöglichkeit im Zusammenhang mit der gebuchten Unterkunft. Eine Reiseleitung, Betreuung, Überwachung oder Durchführung von Programmpunkten schuldet der Anbieter nicht. Die Teilnehmenden handeln während des Aufenthalts eigenverantwortlich

(5) Buchung und Kommunikation

  • Die Unterkunftsausschreibungen erfolgen auf den Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, TikTok, Facebook) oder auf der Webseite des Anbieters.

  • Die Anmeldung erfolgt durch direkte Kontaktaufnahme.

  • Zur Optimierung der Gruppenzusammensetzung kann ein kurzes Vorstellungsvideo erbeten werden.

  • Nach Bestätigung der Teilnahme stellt der Anbieter eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung aus. Rechnungen werden elektronisch per WhatsApp versandt, auf Wunsch auch per E-Mail.

(6) Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen der Teilnehmer*innen werden nicht akzeptiert.

 

§ 2 Abschluss des Vertrags / Widerrufsrecht

(1) Die Buchung stellt ein verbindliches Vertragsangebot der/des Teilnehmer*in dar. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.

(2) Der Gesamtpreis ist innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto des Anbieters zu überweisen. Eine Ratenzahlung wird nicht angeboten.

(3) Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung möglich. Andere Zahlungsmethoden wie PayPal oder Kreditkarte werden nicht akzeptiert.

(4) Nach Eingang der Zahlung wird eine abschließende Auftragsbestätigung per E-Mail oder WhatsApp an die Teilnehmer*innen gesendet.

(5) Sollte der Gesamtpreis nicht innerhalb der angegebenen Frist eingehen, wird der/die Teilnehmer*in zunächst per E-Mail erinnert und erhält eine zusätzliche Frist von fünf (5) Tagen zur Zahlung. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist kein Zahlungseingang, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Absatz (6).

(6) Tritt der Anbieter aufgrund des Zahlungsverzugs vom Vertrag zurück, kann er eine pauschale Entschädigung entsprechend § 4 dieser AGB verlangen. Dem/der Teilnehmer*in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB zum Gegenstand hat.

 

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Rechnung sowie den Angaben in der Auftragsbestätigung.

(2) Änderungen einzelner Leistungen sind zulässig, sofern sie den Gesamtcharakter der Gruppenaufenthalte nicht wesentlich beeinträchtigen.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der im Reiseplan oder in der Auftragsbestätigung genannten Unterkünfte für den jeweiligen Reisezeitraum. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe ermöglicht werden kann.

(4) Die in unseren Angeboten gezeigten Bilder entsprechen den tatsächlich gebuchten Unterkünften. In seltenen Fällen kann es erforderlich sein, eine andere Unterkunft zu buchen. Falls eine Ersatzunterkunft erforderlich ist, wird nach Möglichkeit eine gleichwertige Alternative bereitgestellt. Diese wird unter Berücksichtigung folgender Kriterien ausgewählt: Ausstattung, Komfort und Preisniveau. Sollte es trotz sorgfältiger Suche nicht möglich sein, eine gleichwertige Unterkunft bereitzustellen, werden die Teilnehmer*innen umgehend informiert und haben die Wahl, den Aufenthalt mit der neuen Unterkunft fortzusetzen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Eine Preisanpassung ist ausschließlich zulässig, wenn sich nach Vertragsschluss der vom Unterkunftsanbieter berechnete Übernachtungspreis aufgrund zwingender, nicht vorhersehbarer externer Umstände erhöht. Die Preiserhöhung ist auf den tatsächlichen Erhöhungsbetrag begrenzt und dem/der Teilnehmer*in unter Darlegung der Gründe unverzüglich mitzuteilen.

(6) Unvorhersehbare Mängel oder Änderungen durch den Unterkunftsanbieter liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. In einem solchen Fall bemühen wir uns, eine angemessene Lösung im Interesse der Teilnehmer*innen zu finden.

(7) Optionale Ausflüge, die durch den Anbieter vorgeschlagen werden, können über Drittanbieter vor Ort gebucht werden. Diese Ausflüge sind nicht im Gesamtpreis enthalten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung, Qualität oder Sicherheit dieser Angebote.

§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in / Stornierungsbedingungen

(1) Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit vor der Anreise schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

(2) Ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht, wie es bei Pauschalreisen gemäß §§ 651a ff. BGB besteht, findet auf die angebotenen Leistungen keine Anwendung.

(3) Der/die Teilnehmer*in kann nach Vertragsabschluss jederzeit vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der vereinbarte Gesamtpreis wie folgt fällig:

  • bis 60 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 25 % des Gesamtpreises

  • bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50 % des Gesamtpreises

  • bis 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 80 % des Gesamtpreises

  • weniger als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 100 % des Gesamtpreises

Die vorstehenden Stornopauschalen wurden unter Berücksichtigung der begrenzten Teilnehmerzahl, der regelmäßig im Voraus anfallenden Unterkunftskosten, ersparter Aufwendungen sowie der typischerweise fehlenden Möglichkeit einer kurzfristigen anderweitigen Verwendung (Ersatzbelegung) kalkuliert, insbesondere da die Unterkunftskosten regelmäßig vollständig und nicht erstattungsfähig im Voraus anfallen.

(4) Es bleibt dem/der Teilnehmer*in unbenommen, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Bis zum Aufenthaltsbeginn kann der/die Teilnehmer*in eine Ersatzperson benennen, die an seiner/ihrer Stelle in den Vertrag eintritt, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Anbieter kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen.

 

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

(1) Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Auftragsbestätigung angegeben.

(2) Die Absage erfolgt spätestens 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn per E-Mail oder WhatsApp.

(3) Sollte der Aufenthalt aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit der freiwillig anwesenden sozialen Begleitung im Sinne von § 1 Abs. 4) nicht durchführbar sein, bemüht sich der Anbieter – soweit möglich – um eine alternative freiwillige Anwesenheit einer Kontaktperson ohne vertragliche Verpflichtung.

(4) Sagt der Anbieter den Aufenthalt aus Gründen ab, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (z. B. Krankheit ohne Ersatz), werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die/der Teilnehmer*in vor oder während des Aufenthalts durch erhebliches Fehlverhalten auffällt, das den Ablauf oder die Sicherheit der Gruppe gefährdet oder den Gruppenzusammenhalt erheblich stört. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nach Abzug der tatsächlich entstandenen Kosten für bereits gebuchte Leistungen erstattet. Ein erhebliches Fehlverhalten liegt insbesondere dann vor, wenn gegen die vereinbarten Verhaltensregeln verstoßen wird, die Bestandteil dieses Vertrags sind und diesem als Anlage 1 beigefügt sind.

§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet gegenüber den Teilnehmer*innen in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) In allen anderen Fällen haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmer*innen während des Aufenthalts, es sei denn, der Verlust oder Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters verursacht.

§ 7 Höhere Gewalt

(1) Wird die Durchführung des Aufenthalts infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse), erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Im Fall des Rücktritts aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erstattet der Anbieter die von den Teilnehmer*innen geleisteten Zahlungen abzüglich solcher Unterkunftskosten, die dem Anbieter nachweislich entstanden und von dem Unterkunftsanbieter nicht erstattungsfähig sind. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Den Teilnehmer*innen wird ausdrücklich empfohlen, eine geeignete Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung abzuschließen, die auch außergewöhnliche Umstände abdeckt.

 

§ 8 Datenschutz

(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Rahmen der DSGVO.

(2) Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Aufenthalts erforderlich ist.

(3) Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.

 

§9 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Die Teilnahme an der Reise setzt die Unterzeichnung der gesonderten Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen voraus. Die Anfertigung und Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesonderten Einwilligung und ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Dezember 2025

Anlage 1: Verhaltensregeln

Die nachfolgenden Verhaltensregeln sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Respektvoller Umgang: Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, die anderen Gruppenmitglieder respektvoll zu behandeln. Beleidigungen, Mobbing oder Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen werden nicht toleriert.

  2. Konfliktmanagement: Sollte es zu einem Konflikt innerhalb der Gruppe kommen, ist die Reisebegleitung vor Ort Ansprechpartner und versucht, eine Lösung zu finden.

  3. Sicherheit: Anweisungen des Teams und lokale Sicherheitsregeln sind stets zu befolgen. Eigenverantwortliches Handeln, insbesondere bei Ausflügen und Aktivitäten, ist wichtig, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

  4. Sauberkeit und Umweltbewusstsein: Alle Teilnehmer verpflichten sich, Unterkünfte, Fahrzeuge und die Umwelt sauber und respektvoll zu behandeln. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

  5. Verantwortungsvoller Konsum: Der Konsum von Alkohol ist natürlich erlaubt, aber bitte in einem Maß, das für alle angenehm bleibt. Niemand sollte durch übermäßigen Konsum die Gruppendynamik oder den Ablauf der Reise stören.

  6. Eigenverantwortung: Jeder Teilnehmer ist für die eigene Gesundheit und Sicherheit verantwortlich. Dazu gehört auch, etwaige gesundheitliche Einschränkungen oder spezielle Bedürfnisse im Vorfeld mitzuteilen.

  7. Rücksichtnahme in Unterkünften: Da sich alle Teilnehmer oft dieselbe Unterkunft teilen, ist auf Sauberkeit und Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen.

  8. Ausschluss bei Regelverstößen: Bei groben Verstößen gegen die Verhaltensregeln (z. B. Mobbing, Gewalt, mutwillige Beschädigungen, Drogenmissbrauch) behält sich die Reisebegleitung vor, den/die Teilnehmer*in von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Kosten für Rückreisen oder nicht genutzte Reiseleistungen werden in diesem Fall nicht erstattet.

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